AGB

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Wann gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von aus schriftlich bestätigt sind. Dies gilt auch für die Abweichung von der vereinbarten Schriftform.

 

Wer ist befugt uns zu vertreten?

Die für uns tätigen Monteure oder andere Personen, welche Montage- oder Einbautätigkeiten vornehmen, sind nicht befugt, Mängelrügen entgegenzunehmen oder zu etwaigen Beanstandungen ihrerseits rechtsverbindliche Erklärungen mit Wirkung für oder gegen uns abzugeben. Ferner sind sie auch nicht befugt, Willenserklärungen für uns abzugeben oder entgegenzunehmen, insbesondere nicht zum Vertragsschluss oder -änderung. Sie sind auch nicht befugt, Gelder für uns entgegenzunehmen.

 

Wie lange sind wir an ein Angebot gebunden?

Kostenvoranschläge und Angebote sind für die Dauer von 21 Kalendertagen verbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.

An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor.

 

Wann gilt ein Auftrag als erteilt?

Verbindliche Aufträge kommen erst dann zu Stande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben; das gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den von Ihnen eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

 

Zu welchen Leistungen sind die Vertragsparteien verpflichtet?

Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden nach den aktuell geltenden Regeln der Technik ausgeführt.


Wann geht das Eigentum über?

Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl.
Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. 10 unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

 

Wann hat die Abnahme zu erfolgen?

Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen. Wir können nach angezeigter Fertigstellung jederzeit die Abnahme verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie oder Dritte Ihre Leistungen am Bauvorhaben noch nicht beendet haben.
Verweigern Sie die Mitwirkung an der Abnahme. So gilt diese als erfolgt. Haben Sie die Lieferung
oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen oder wurde das hergestellte bzw.
gelieferte Produkt eingebaut bzw. verarbeitet, so gilt die Leistung damit ebenfalls als
abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf Sie über.

 

Was beinhaltet der Preis in unserem Angebot?

Unsere gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung sowie Fahrtkosten.

Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Ihr Verlangen ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen, werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

 

Welche Pflichten haben Sie für Lieferung und Montage?

Die Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Ihre Gefahr.

Etwaige Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind Ihrerseits zu stellen.

Sie können die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insoweit verlangen, als Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht haben, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und etwaige fällige Zahlungen bei uns
eingegangen sind.

Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, Kosten für eine erneute erforderliche An und Abreise Ihnen in Rechnung zu stellen.

Schaffen Sie nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadenersatz verlangen bzw. Ihnen eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten werden. Für den Fall der Auflösung des Vertrages stehen uns Anspruch auf Ersatz aller uns bisher entstandenen Aufwendungen zu. Fälle höherer Gewalt z.B. Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbaren Ereignisse in unserem Betrieb oder eines unserer Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit bzw. berechtigen uns, für den Fall, dass die die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

Wann hat die Zahlung zu erfolgen?

Die Zahlung hat wie folgt zu erfolgen: 1/3 bei Auftragserteilung. 1/3 bei Montage bzw. Fertigstellungsbeginn, 1/3 bei Rechnungslegung in bar bzw. bargeldlos durch Überweisung ohne jeden Abzug (Skonto). Andere Zahlungskonditionen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Sämtliche Zahlungsansprüche werden spätestens mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Ein Zahlungsverzug hat die Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§ 273, 320 BGB). Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Werden die Zahlungsfristen um mehr als 14 Kalendertage überschritten, hat der Zahlungspflichtige Verzugszinsen nach den Vorschriften
des BGB zu entrichten.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen, werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig.

Wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, d.h. die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzubrechen und etwaige Schadenersatzansprüche zu stellen.

Eine Skontogewährung, auch wenn diese ergänzend schriftlich vereinbart wurde, hat immer zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und sonstige Dienstleistungen.

 

Welche Kosten dürfen wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen?

Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten gesondert berechnen:

  • Schriftliche Fristsetzung bei der Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten und fälligen
    Vergütung (5 €)
  • Durchführung von Vertragsänderungen (30 €)
  • Durchführung von Rechnungsänderungen (30 €)

Bei der Bemessung der Pauschalen orientieren wir uns an dem bei uns regelmäßig entstehendem Aufwand. Ihnen steht es frei zu beweisen, dass uns geringere Kosten entstanden sind. Uns steht es frei zu beweisen, dass uns höhere Kosten entstanden sind.

 

Welche Gewährleistungsrechte stehen Ihnen zu?

Sind Sie Unternehmer beträgt die Sachmängelgewährleistungsfrist zwölf Monate. Die Frist beginnt bei Lieferungen mit dem Datum der Lieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt mit uns, beträgt die Sachmängelgewährleistung 24 Monate, in keinem Fall geht sie jedoch über die Laufzeit des Wartungsvertrages hinaus.

Wir übernehmen keine Gewährleistungspflichten bei Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitung anderer Zulieferer, wenn deren Produkte mit unseren verbunden werden, oder eigenmächtiger Änderungen der Betriebseinstellungen durch Sie oder Dritte an unseren
Produkten.

Fall Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind, wird zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten vorausgesetzt, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Offensichtliche Mängel und solche, die bei der bei der von Ihnen durchzuführenden Untersuchung zu Tage treten, unserer Leistung müssen Sie innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Ware, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung bzw. einem Einbau, schriftlich rügen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.

Transportschäden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Kraftverkehrs, eigenen Transportfahrzeugen oder sonstigen Verkehrsträgern haben Sie die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht in Bezug auf die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten finden uneingeschränkt Geltung.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von Ihnen oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche Ihrerseits wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

Welche Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu?

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Schadensersatzansprüche Ihrerseits, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Eine Haftung ist nicht ausgeschlossen in Fällen, in denen das Gesetz eine zwingende Haftung anordnet, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit; der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft; der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unsererseits, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 

Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

Wann können Sie den Vertrag widerrufen?

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie bei Abschluss eines Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir Sie nachfolgend informieren. Anschließend finden Sie ein Muster-Widerrufsformular. Kein Widerrufsrecht steht Ihnen im Falle von Maßanfertigungen zu.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Vertrages über die Lieferung von einer oder mehreren Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware (bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück bei der Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Die Widerrufsfrist beträgt in den übrigen Fällen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (B+N Tortechnik GmbH, Drei Linden 7, 77746 Schutterwald, Telefon: +49 781 28404-0, Telefax: +49 781 28404-140, info@tortechnik.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ... uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

********** Ende der Widerrufsbelehrung **********

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück.)
- An: B+N Tortechnik GmbH, Drei Linden 7, 77746 Schutterwald, Telefon: +49 781 28404-0, Telefax: +49 781 28404-140, info@tortechnik.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

 

Worüber wir Sie informieren müssen?

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Aus rechtlichen Gründen müssen wir dennoch einen Link zur so genannten Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission aufführen:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Welches Recht und welche Sprachen finden Anwendung?

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für die Vertragsbeziehung zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

Wo ist der Gerichtsstand?

Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schutterwald. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

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